Übertritt
Voraussetzungen für die Aufnahme an unserer Realschule
Alle nötigen Dokumente finden Sie unter AKTUELLES: Alles für die Anmeldung.
Die Anmeldungen für die neuen 5. Klassen finden über den Postweg bzw. Einwurf in den Briefkasten statt.
Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
In die 5. Jahrgangsstufe des Schuljahres 2025/2026 können Schülerinnen und Schüler nur dann übertreten, wenn sie am 30. September 2025 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die uneingeschränkte Empfehlung für den Übertritt an die sechsstufige Realschule wird ausgesprochen, wenn im Übertrittszeugnis mindestens der Notendurchschnitt 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) erreicht wird.
Wird dieser Notendurchschnitt nicht erreicht, muss ein Probeunterricht absolviert werden. Dieser Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in den beiden geprüften Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einmal die Note 3 und einmal die Note 4 erreicht wurde. Auch wenn in beiden Fächern die Note 4 erzielt wurde, kann die Aufnahme aufgrund des Elternwillens erfolgen.
Termin der Anmeldung:
05. - 09. Mai 2025
Termin des Probeunterrichts:
13. - 15. Mai 2025
Unterlagen für die Anmeldung:
- Übertrittszeugnis der 4. Klasse Grundschule im Original
- Kopie von Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
- ggf. Sorgerechtsbescheid bzw. Auszug aus dem Scheidungsurteil bei geschiedenen bzw. getrennt lebenden Ehepartnern
- ggf. ärztliche Atteste und Nachteilsausgleichsbescheinigungen, z. B. bei Lese-Rechtschreib-Störung oder dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung
Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
In die 5. Jahrgangsstufe des Schuljahres 2025/2026 können Schülerinnen und Schüler nur dann übertreten, wenn sie am 30. September 2025 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 in den Fächern Deutsch und Mathematik wird die uneingeschränkte Eignung bestätigt.
In die 6. Jahrgangsstufe des Schuljahres 2025/2026 können Schülerinnen und Schüler nur dann übertreten, wenn sie am 30. September 2025 das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik wird die uneingeschränkte Eignung bestätigt. Wird dieser Notenschnitt nicht erreicht, ist ein Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe der Realschule nur mit einer Aufnahmeprüfung und anschließender Probezeit möglich. (Sollten Sie diesen Weg für Ihr Kind wählen, werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.)
Bitte melden Sie Ihr Kind jeweils vorab mit dem Zwischenzeugnis bei uns an. Die endgültige Anmeldung mit dem Jahreszeugnis kann dann an den ersten drei Tagen der Sommerferien am 01. August 2025 sowie vom 04. - 05. August erfolgen.
Unterlagen für die Voranmeldung:
- Zwischenzeugnis der 5. Klasse Mittelschule im Original
- Geburtsschein bzw. Geburtsurkunde im Original
- ggf. Sorgerechtsbescheid bzw. Auszug aus dem Scheidungsurteil bei geschiedenen bzw. getrennt lebenden Ehepartnern
- ggf. ärztliche Atteste und Nachteilsausgleichsbescheinigungen, z. B. bei Lese-Rechtschreib-Störung oder dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung
- ggf. Zeugnis von früher besuchten Schulen (z.B. Kopie des Übertrittszeugnisses der 4. Klasse)
Termin der Anmeldung:
05. - 09. Mai 2025
Übertritt vom Gymnasium zu Beginn des neuen Schuljahres:
Der Übertritt vom Gymnasium an die Realschule zu Beginn eines neuen Schuljahres ist uneingeschränkt möglich. Bitte vereinbaren Sie bis spätestens Anfang Juli telefonisch einen Termin.
Übertritt vom Gymnasium während des Schuljahres:
Die Aufnahme während des Schuljahres kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen. Hierüber entscheidet der Schulleiter der Realschule. Sollten Sie unter dem Schuljahr einen Wechsel für Ihr Kind in Betracht ziehen, besprechen Sie dies bitte zuerst mit dem Klassenleiter und dem Beratungslehrer des Gymnasiums. Das Gymnasium nimmt in einem Gutachten, welches bei der Realschule vorgelegt werden muss, Stellung zum etwaigen Wechsel an die Realschule. Für einen Schulartwechsel darf nicht allein eine vorübergehende Leistungsschwäche maßgebend sein, vielmehr ist hier eine sorgfältige Beobachtung der Entwicklung des Schülers notwendig. Für manche Schüler und Schülerinnen mit Leistungsschwierigkeiten am Gymnasium stellt nicht unbedingt die Realschule die passende Schulart dar (Alternativen: Mittlere Reife-Klasse der Mittelschule, Wirtschaftsschule, etc.). Wenn das Gutachten vorliegt, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit unserer Beratungslehrkraft.